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Lernen Sie uns kennen

Im Unternehmen einsetzen,
verbessern und Vorteile nutzen.

Schützen sie vertrauliche, personenbezogene und informationskritische Daten im Sinne ihres Unternehmens.

Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite.

12 Fakten

Datenschutz?

  • 1.
    schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden und den eigenen Mitarbeitern.
  • 2.
    schafft positive Öffentlichkeitswirkung, stärkt die Kundenbindung und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens bei.
  • 3.
    erhöht die IT-Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten in Ihrem Unternehmen.

Wieso?

  • 4.
    schützt Sie vor Strafgeldern, Sanktionen und Imageschäden.
  • 5.
    sorgt für Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
  • 6.
    steigert Ihre Unternehmensstabilität und hilft, Vorgaben bei Ausschreibungen von Banken und Versicherungen zu erfüllen.

Weshalb?

  • 7.
    schützt die Freiheit der Menschen, also auch Sie, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über Sie weiß.
  • 8.
    ist ein Teil der Informationssicherheit, die in Ihrem Unternehmen die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität Ihrer schützenswerten Geschäfts- und personenbezogenen Daten organisiert.
  • 9.
    hilft ihnen Datenschutzvorfällen, die meldepflichtig sind, vorzubeugen.

Warum?

  • 10.
    hilft Ihnen, dem Schutzniveau Ihrer Daten angepasste technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.
  • 11.
    erfolgreich umgesetzt wird Ihnen durch die Erteilung eines Zertifikates einer akkreditierten Stelle bestätigt (DESAG, TÜV).
  • 12.
    bietet Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit.

Datenschutz ist so individuell wie ihr Unternehmen.

Datenschutz ist Chefsache

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, beraten wir sie gerne zu allen Fragen rund um den Datenschutz.

Wir sind geprüftes und anerkanntes Mitglied in der Sachverständigenrolle der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft GmbH und des Berufsfachverbandes für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.

Für unsere Leistungen bieten wir verschiedene Abrechnungsmodelle an. Die Abrechnung kann per Beratung, per Aufwand oder pauschal erfolgen.

„Ohne fachkundige Unterstützung ist es schwierig, rechtssichere und gesetzeskonforme Richtlinien im Unternehmen zu festigen. Experimente, den Datenschutz ohne Fachwissen im Unternehmen durchzuführen, können ein teures Nachspiel haben. Die Ansprüche an den Datenschutz unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen. Unter bestimmen Voraussetzungen sind sie dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“

Stephan Ihorst, Datenschutzbeauftragter

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